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Schadenbild Pkw
und
Übersicht Unfallörtlichkeit
Spurensicherung
Die Unfall-Rekonstruktion
führt zu einer Unfallskizze,
die die Fahrzeugstellung
zum Kollisionszeitpunkt zeigt.
Massenkarambolage
Weg-Zeit-Diagramm
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Unfallrekonstruktionen
Bei der rechtlichen Beurteilung eines Verkehrsunfalls und seiner un-
mittelbaren Folgen bis hin zur Schadenregulierung ist es für verschie-
dene Institutionen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Versiche-
rungen) oft erforderlich, einen Sachverständigen mit der Analyse des
Unfallherganges zu beauftragen, um eine Klärung desselben bzw. der
sich daraus ergebenden Ansprüche der Unfallbeteiligten herbeizufüh-
ren.
Als Grundlage bei der Rekonstruktion dienen verschiedene Unterla-
gen, zum Beispiel Ermittlungs-, Zivilprozess- oder Schadenakten mit
entsprechenden Schadenfotos der Fahrzeuge und mit Lichtbildern der
Unfallörtlichkeit (Spuren auf der Fahrbahn, Endpositionen der Fahr-
zeuge etc.).
In optimalen Fällen war der Sachverständige bereits am Unfalltag
vor Ort, so dass er eine eigene Aufnahme relevanter Daten durch-
führen konnte.
Aus der Gesamtheit der zur Verfügung stehenden Unterlagen lassen
sich dann Unfallabläufe rekonstruieren, Geschwindigkeiten berechnen
und hierauf basierend Vermeidbarkeitsbetrachtungen anstellen. Die
Genauigkeit hängt demnach auch von der Qualität der zur Verfügung
stehenden Unterlagen und Daten ab: Je genauer diese sind, umso
exakter wird die Unfallrekonstruktion.
Weitergehende Betrachtungen bzw. Berechnungen erfolgen dann auf
Grundlage diverser Methoden - heutzutage überwiegend mit Hilfe leis-
tungsstarker Computerprogramme.
Bei so genannten Kleinkollisionen (z. B. Parkplatzunfälle) ist oft zu
untersuchen, welches der Fahrzeuge z.B. zum Zeitpunkt der Kollision
in Bewegung war und welches gegebenenfalls stand. Diese Betrach-
tungen zum Bewegungsverhalten können anhand der Schadenbilder
bzw. der Schaden- und Kontaktpunktcharakteristik überprüft werden.
Auch ist es weitergehend oftmals möglich und erforderlich, den Be- leuchtungszustand der Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt festzustel-
len, z.B. bzgl. von Fahrlicht (Abblendlicht/Fernlicht), Blinker und
Rückfahrlicht. Dies erfolgt über eine glühlampentechnische Unter-
suchung. Auch werden sehr oft lacktechnische Untersuchungen
durchgeführt, z.B. bei Unfallfluchtdelikten.
Zu all diesen Problemen und Fachdisziplinen steht die EEC mit ihren
qualifizierten Sachverständigen als Dienstleister zur Verfügung. Ge-
rade bei widersprüchlichen Angaben der Unfallbeteiligten zum Unfall-
hergang kann durch eine umgehende Beauftragung zur Beweissiche-
rung durch einen unserer Sachverständigen und die anschließende Un- fallrekonstruktion der Unfallhergang meist geklärt werden. Auch im
Nachhinein ist eine qualifizierte Spurensicherung und anschließende Unfallrekonstruktion sehr oft sinnvoll. In vielen Fällen können so
eigene Schadenersatzansprüche durchgesetzt und ungerechtfertigte
gegnerische Ansprüche abgewehrt werden.
Hierzu ein Beispiel aus unserem Alltag:
 



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