Ein Kfz-technisches oder ein Maschinen-Gutachten kann in den ver-
schiedensten Fällen notwendig und sinnvoll sein.
Der klassische Fall ist die Feststellung von Mängeln nach einem Fahr-
zeug-Kauf: Werden beim Kauf eines Fahrzeuges im Nachhinein Mängel
(z.B. Unfallschäden, Motor-/Getriebeschäden etc.) festgestellt, sind
diese zunächst durch den Käufer des Fahrzeuges qualifiziert festzu-
stellen und darzulegen.
Tritt nach dem Kauf eines Fahrzeuges ein Motorschaden ein, ist fest-
zustellen, ob der Mangel bereits beim Kauf des Fahrzeuges vorlag oder
nach dem Kauf, beispielsweise durch die Fehlbedienung des Fahrers
verursacht wurde. Gleiches gilt auch für Arbeits- oder Baumaschinen.
Untersuchungen zu unsachgemäß reparierten oder verschwiegenen
Vorschäden oder zu Lackschäden fallen ebenfalls in diesen Bereich.
Auch bei zur Diskussion stehenden Reparatur- oder Wartungsmängeln
ist eine technische Beweissicherung und Ursachenermittlung sinnvoll,
denn sie beugt unangenehmen Folgen (prozessuale Auseinanderset-
zung) vor.
In all diesen Fällen ist es zur Durchsetzung von Schadenersatzansprü-
chen erforderlich, durch die technische Untersuchung des Fahrzeuges/
der Maschine bzw. des entsprechend beschädigten Bauteils, eine qua-
lifizierte Schadenfeststellung durch einen Sachverständigen durchfüh-
ren zu lassen.