Hierzu wird die EEC in der Regel von Versicherern bei der Begutachtung
von Sonderschäden in den Bereichen Privathaftpflicht- oder Allgemeine
Haftpflicht-Versicherung in Anspruch genommen.
Ob es um die Bewertung eines antiken Flak-Scheinwerfers, eines wert-
vollen Mikroskops, von Musikinstrumenten oder aber von Antiquitäten
oder ähnlichem geht: Dort, wo die EEC trotz des großen Partnernetzes
Fachkompetenz nicht sofort parat hat, ist sie in der Lage, über ein gut
organisiertes Kontaktnetzwerk weiterzuhelfen und bedarfsorientierte
Bewertungen und Schadengutachten zu erstellen.