Fahrzeug-Gegenüberstellung

























Skizze Fahrdynamik





































































Gegenüberstellung
Fahrrad - Pkw




















Gegenüberstellung
Einkaufswagen - Pkw












Gegenüberstellung
Schubkarre - Pkw

Kompatibilitäts- und Plausibilitäts-Prüfungen

Werden Unstimmigkeiten bezüglich der jeweils entstandenen Schä-
den zueinander oder sogar in der Unfalldarstellung festgestellt,
dann ist für den Sachverständigen regelmäßig zu überprüfen, ob
die geltend gemachten Schäden in der angegebenen Art und Weise
entstanden sein können.

Unabhängig davon, um welche Schadenart es sich handelt, besteht
eine technische Analyse in der Regel im Wesentlichen aus zwei Kom-
ponenten:

- Untersuchung der Kompatibilität der Schäden
- Untersuchung der Plausibilität der Unfalldarstellung


Kompatibilität

Bezüglich der Schadenkompatibilität ist zu überprüfen, ob die gelt-
end gemachten Schäden an einem Fahrzeug in vollem Umfang durch
das jeweils andere Fahrzeug oder Objekt verursacht worden sind,
oder ob Schäden vorliegen, die nach ihrer Lage, Charakteristik oder
Intensität nicht wie angegeben entstanden sein können.

Neben den üblicherweise angewandten Rekonstruktionsmethoden
(Masken- oder Fotoskizzenverfahren, Fahrzeuggegenüberstellung
etc.) können auch Kollisionen oder sonstige schadenverursachende
Situationen nachgestellt werden. So ist in der Regel ein eindeutiger
Nachweis zu führen, ob bzw. in welchem Umfang die Schäden aus
dem relevanten Realfall hervorgegangen sind.

Im Rahmen eigens hierfür von EEC-Sachverständigen durchgeführ-
ter aufwändiger Versuchsreihen wurde diesbezüglich umfangreiches
Bild- und Film-Material gewonnen, das regelmäßig auch in die Gutach-
tenerstellung mit eingebunden wird.





Plausibilität

Bei der Plausibilitätsprüfung ist zu untersuchen, ob der anhand des
Schadenbildes rekonstruierbare Schadenhergang mit den Angaben
der Beteiligten in Übereinstimmung steht bzw. das Ereignis tech-
nisch ´einleuchtend´ist.

Bei einer Fahrzeug-Kollision werden bei der Plausibilitätsprüfung die
entsprechenden fahrdynamischen Voraussetzungen und deren Über-
einstimmung mit der Unfalldarstellung der Beteiligten überprüft.

Beispiel: Nach einer Vorfahrtsverletzung wird angegeben, dass ein
vorfahrtverletzender Pkw aus einer Nebenstraße in die rechte Flan-
ke des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges fuhr.
Die Auswertung des Schadensbildes zeigt jedoch, dass sich das vor-
fahrtberechtigte Fahrzeug im Stillstand befand und nicht, wie von
den Beteiligten vorgetragen, mit einer Geschwindigkeit von mindes-
tens 30 km/h in Bewegung war.

Bei zu untersuchenden Schadenfällen im Rahmen der Allgemeinen
Haftpflicht handelt es sich meist um Beschädigungen von Fahrzeu-
gen durch Personen oder durch von ihnen mitgeführte Gegenstände
(z. B. Fahrräder, Schubkarren, Einkaufswagen, Fußbälle etc.).
Die Vorgehensweise in der Analyse ist mit derjenigen bei der Rekon-
struktion von Fahrzeug-Fahrzeug-Kollisionen prinzipiell identisch.
Gerade im Bereich dieser Art von Plausibilitätsprüfungen liegt ein
Schwerpunkt der EEC-Tätigkeiten. Entsprechend groß und ausge-
prägt ist gerade zu dieser Problematik der Erfahrungsschatz unse-
rer Sachverständigen.

Sonderfälle sind fraglos Fahrzeugbrand und Fahrzeugdiebstahl. Aber
auch in diesem Bereich verfügt die EEC mit ihrem bundesweiten Part-
nernetz über spezialisierte und kompetente Sachverständige.


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